Bürgschaft
Bürgschaft beinhaltet drei Parteien, nämlich den Gläubiger, den Schuldner und den Bürgen. Der Bürge verpflichtet sich und übernimmt die Haftung für die Schulden eines Schuldners, falls dieser seine vertraglichen Verpflichtungen nicht einhalten kann. Die Person oder Gesellschaft, die solch eine schwerwiegende Verantwortung auf sich nimmt, wird Bürge oder Kreditbürge genannt. Damit die Bürgschaft gültig und vollstreckbar ist, muss sie bestimmte Formalitäten erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter dem oben beschriebenen Handels- und Vertragsrecht und dem nachstehenden Kreditrecht, als sachbezogene Themen.