Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht schließt die Registrierung von Gesellschaften, Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten der Direktoren, Aktionäre, Arbeitnehmer und Gläubiger in ihrem Zusammenspiel ein, und auch im Zusammenspiel mit den Verbrauchern der Produkte, die hergestellt werden, und/oder den Dienstleistungen, die geliefert werden, oder in Bezug auf die Unternehmenspolitik, die der Gemeinschaft erlaubt, an den Entscheidungen der Gesellschaftsvertreter teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen.
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