Insolvenzrecht
Insolvenzrecht bezieht Zwangsverwaltungsrecht, Liquidation und Geschäftssrettung mit ein wird relevant, wenn die geschätzten Schulden das geschätzte Vermögen übersteigen, und Insolvenz somit festgestellt werden kann. Den Gläubigern stehen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung um die Zahlung eines Schuldners/einer Schuldnerin einzufordern, z.B. Verklagen, Urteil, Vollstreckungsurteil, Forderungspfändung, Pfändungsbeschluss in Bezug auf Einkünfte. Falls ein Gläubiger mit den obengenannten Rechtsverfahren keinen Erfolg hat, kann er das Insolvency Act no. 24 of 1936 [Insolvenzgesetz] in der jeweils geltenden Fassung in Anspruch nehmen.
Das Eigentum eines Schuldners/einer Schuldnerin kann auf seinen/ihren eigenen Wunsch beschlagnahmt werden, wenn er/sie einen Antrag an das High Court of South Africa [Landgericht] stellt, den Verzicht auf das Eigentum anzunehmen. Der wichtigste Prüfungsschritt bei der Gewährung eines solchen Antrags ist, ob es für die Gläubiger von Vorteil ist, wenn das Eigentum beschlagnahmt wird.
Ein Gläubiger mit einem unbefriedigten und nachweisbaren Anspruch mit einem Nennwert von mindestens R100.00 (einhundert Rand) kann einen Antrag auf Zwangsverwaltung im Hinblick auf das Eigentum des Schuldners/der Schuldnerin stellen. Sobald die zahlungsunfähige Person einen Gerichtsbeschluss erhält, verliert der/die zahlungsunfähige Schuldner/in sein/ihr Eigentum, das von einem Treuhänder verwaltet wird, oder wenn es sich um ein Unternehmen handelt, von einem Insolvenzverwalter, der im besten Interesse der Gläubigerschaft handelt. Alle Zivilverfahren werden ausgesetzt und der Anspruch eines jeden Gläubigers wird so erledigt, wie er beim Erteilen der gerichtlichen Verfügung vorlag. Die Wiederherstellung der Solvenz vor 10 (zehn) Jahren nach dem Datum der gerichtlichen Verfügung, ist kein Recht, sondern ist vom Verhalten der zahlungsunfähigen Person und dem richterlichen Ermessen abhängig.
Geschäftsrettung ist auf die Umstrukturierung einer Gesellschaft, die in Finanzschwierigkeiten steckt, ausgerichtet und hat zum Ziel, die Wirtschaftlichkeit wiederherzustellen, wie im Companies Act No. 71 of 2008 [Gesetz über Kapitalgesellschaften] vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter dem obengenannten Handelsrecht, und dem nachstehenden Vertragsrecht, Bürgschaft und Kreditrecht, als sachbezogene Themen.