Kreditrecht
Kreditrecht wird in der Umgangssprache auch Geldverleih genannt und hat seine rechtliche Grundlage im National Credit Act No. 34 of 2005 („das NCA“)[Nationales Kreditgesetz], und sichert einen fairen und nicht-diskriminierenden Markt für den Zugang zu Verbraucherkredit und Information. Das NCA unterstützt verantwortungsvolle Kreditgewährung, und verhindert somit die leichtsinnige Kreditgewährung von Finanzinstituten als registrierte Leistungsträger, Umschuldung in Fällen der Überschuldung, und Schuldenberatung.
Weitere Informationen finden Sie auch unter dem obengenannten Handels- und Vertragsrecht und Bürgschaft, als sachbezogene Themen.