Nachlassverwaltung
Nachlassverwaltung ist der erforderliche Prozess, die Angelegenheiten eines Verstorbenen abzuwickeln und sicherzustellen, dass sein testamentarischer Wille eingehalten und ausgeführt wird. Der Nachlass eines/r jeden Verstorbenen muss den Behörden gemäß dem Administration of Deceased Estates Act No. 66 of 1965 [Nachlassverwaltungsgesetz] in der jeweils geltenden Fassung gemeldet werden, ungeachtet seines/ihres Standes, und muss anschließend verwaltet werden, unabhängig davon, ob ein wirksames Testament vorliegt oder nicht. Das sog. Master’s office [Nachlassbehörde] innerhalb des jeweiligen Gerichtsbezirks eines High Court [Landgericht], ist gemäß dem obengenannten Gesetz bevollmächtigt, den Verwaltungsprozess zu beaufsichtigen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter dem obengenannten Eigentumsrecht, als sachbezogenes Thema.