Recht des öffentlichen Interesses
Der Begriff Recht des öffentlichen Interesses ist gewachsen und umfasst ein breites Spektrum an Tätigkeiten von Juristen und Nicht-Juristen (Nichtregierungsorganisationen), die sich für Bürgerrechte, Bürgerfreiheiten, Frauenrechte, Verbraucherrechte, Umweltschutz einsetzen, gegebenenfalls im Rahmen einer Verbandsklage, d.h. dass sie Teile der Gesellschaft vertreten, die aus unterschiedlichen Gründen beschränkten Zugang zu gerichtlichen Verfahren haben/hatten. Der Begriff „Verbandsklage“ ist im südafrikanischen Recht eingeführt worden, obgleich er auf Verletzungen der Grundrechte eingeschränkt ist.
Weitere Informationen finden Sie auch unter dem obengenannten Verfassungs-, Verwaltungs- und Wettbewerbsrechts, als sachbezogenes Thema.
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