Seerecht
Seerecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet mit eigener Gerichtsbarkeit, das zugrundeliegende oder zusätzliche maritime Ansprüche regelt, im Gegensatz zum Gebrauch der Gewohnheitsrecht-Gerichtsbarkeit des High Court [Landgericht] und Magistrates’ Court [Amtsgericht]:
Eigentum, Lieferung, Besitz, Dienstverhältnis oder Einkünfte eines Schiffes
Hypotheken und Ansprüche von Gläubigern gegen die Sicherheit eines Schiffes
Schaden verursacht an oder durch ein Schiff
Verluste an Menschenleben/Personenschaden verursacht durch ein Schiff
Verlust oder Schaden in Bezug auf Gütertransport
Bergen, Schleppen und Lotsen von Schiffen
Notwendige Aufwendungen, Forderungen
Schiffsbau und –reparaturen
Vergütung von Vertretern, Maklern und Ansprüche gegen diese, Gehälter
Hafengebühren
Ausschüttung von Geldern aus dem Erlös einer Zwangsversteigerung
Verhaftungen und Pfändungen
Beitrag, Entschädigung, Schadensersatz oder Sicherheitsleistung
ungerechtfertigte Verhaftungen