Staatsangehörigkeitsrecht
Staatsangehörigkeitsrecht ist das Rechtsgebiet, in dem es um Fragen der Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft geht, und wie einfache und doppelte Staatsangehörigkeiten erworben, übertragen oder verloren werden können. Üblicherweise hat ein Staat das Recht, seine Staatsangehörigen und Einwohner selbst zu bestimmen. Die Bestimmung erfolgt meist durch Bräuche, Gesetzesrecht oder Fallrecht (Präzedenzrecht), oder eine Kombination dessen. Es kommt auch vor, dass die Bestimmung der Staatsangehörigkeit durch öffentliches, internationales Recht, Staatenlosigkeitsverträge und das Europäische Übereinkommen über Staatsangehörigkeit geregelt wird.
Weitere Informationen finden Sie auch unter dem obengenannten Verwaltungsrecht und dem nachstehenden Einwanderungsrecht, als sachbezogene Themen.
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